Arbeitsrecht Nürnberg

Tätigkeitsgebiete für Arbeitnehmer

Das Arbeitsverhältnis stellt für die meisten Menschen ihre Existenzgrundlage dar. Der Verlust des Arbeitsplatzes ist daher immer eine große Belastung. Im Extremfall kann sogar der soziale Abstieg und die Abhängigkeit von Hartz IV drohen.


Daher benötigen Sie nach einer Kündigung schnelle kompetente Hilfe. Um Ihre Rechte zu wahren, müssen diverse Fristen eingehalten werden. Egal wie unwirksam eine Kündigung auch ist, z.B. während des Mutterschutzes oder der Elternzeit, gilt die Kündigung nach Ablauf von drei Wochen als wirksam, wenn Sie nicht rechtzeitig Klage erheben!

Sollte Ihr Arbeitsverhältnis enden, benötigen Sie finanzielle Mittel um die Zeit bis zu Ihrer beruflichen Neuorientierung zu überbrücken. Um möglichst schnell wieder Fuß zu fassen, hat ein Ihren Leistungen entsprechendes, aussagekräftiges Arbeitszeugnis entscheidende Bedeutung.

Kündigungsschutz

Zweifeln Sie die Rechtswirksamkeit einer Kündigung an, müssen Sie innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage zum zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Wir erheben Ihre Klage und vertreten Ihre Rechte in der Güteverhandlung und der streitigen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht mit dem Ziel Ihrer Weiterbeschäftigung bzw. Wiedereinstellung oder verhandeln mit dem Arbeitgeber eine angemessene Abfindung.

Ergänzend erhalten Sie von uns Hinweise, wie Sie sich zur Wahrung Ihrer Rechte z. B. gegenüber der Arbeitsagentur oder den Krankenkassen zu verhalten haben und welche Pflichten Sie einhalten müssen. Für Sie wichtige Ansprüche, wie etwa die Erteilung eines Zeugnisses oder die Abgeltung von Resturlaubsansprüchen oder Überstunden setzen wir unmittelbar zusammen mit der Kündigungsschutzklage durch.

Aufhebungsverträge

Das Angebot eines Aufhebungsvertrages durch den Arbeitgeber erscheint auf den ersten Blick oft lukrativ. Solche Verträge können aber auch erhebliche negativen Folgen, etwa die Verhängung einer Sperrfrist durch die Arbeitsagentur, die Kürzung des Arbeitslosengeldanspruchs oder den Verlust von Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung, von Tantiemeansprüche, usw. haben. Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Vorbereitung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen oder ähnlichen Gestaltungen mit Ihrem Arbeitgeber und klären Sie über sämtliche Konsequenzen der geplanten Maßnahmen auf. Wir achten für Sie auch darauf, dass Ihnen durch den Vertragsabschluss keine Ansprüche verloren gehen.

Arbeitszeugnisse

Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder auch im laufenden Arbeitsverhältnis den Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses oder Zwischenzeugnisses. Das Arbeitszeugnis hat in der Regel existenzielle Bedeutung für Ihre Chancen am Arbeitsmarkt.


Dabei können sich gut klingende Formulierungen als versteckte negative Klauseln entpuppen und die Chance einer Neuanstellung deutlich verringern.

Wir überprüfen Ihre Arbeitszeugnisse, stellen unübliche oder gar negative Inhalte fest und setzen die korrekte Formulierung bei Ihrem früheren Arbeitgeber, nötigenfalls auch unter Einschaltung der Arbeitsgerichte durch.

Abmahnung

Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten und können diese Maßnahme nicht nachvollziehen? Wir prüfen die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit einer solchen Maßnahme, erörtern mit Ihnen das beste taktische Vorgehen und sorgen ggf. für die Beseitigung der Abmahnung aus Ihrer Personalakte.

Versetzung

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gegen Ihren Willen einen neuen Arbeitsplatz zugewiesen, der nicht Ihren Vorstellungen entspricht? Wir klären für Sie, ob der neue Arbeitsplatz noch vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt ist oder ob zunächst eine Änderungskündigung auszusprechen war. Im konstruktiven Gespräch oder falls notwendig auch vor dem Arbeitsgericht versuchen wir eine vertretbare Lösung zu finden.

Weitere Kompetenzen

Die vorstehenden Punkte stellen nur einen kleinen Teilbereich unserer Tätigkeit dar. Wir stehen Ihnen in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts und auch in vielen sozialrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung, so etwa bei:

  • Abmahnung
  • Abwicklungsvereinbarung
  • Anderungskündigungen
  • Arbeitsbescheinigungen nach § 312 SGB III
  • Arbeitsverträge (Entwurf, Überprüfung, Änderung)
  • Arbeitszeugnisee (Entwurf, Auswertung und Überprüfung)
  • Auflösungsverträge
  • Ausschlussfristen (tarifliche oder individualvertraglich)
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Betriebsübergang
  • Dienstwagen
  • Elternzeit
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Urlaub und an Feiertagen
  • Freistellung
  • Insolvenzausfallgeld
  • Karenzentschädigung
  • Kündigung
  • Kündigungsschutz
  • Kurzarbeit
  • Kurzarbeitergeld
  • Mehrarbeit und Überstunden
  • Mutterschutz
  • Nachteilsausgleich
  • Privatnutzung PKW
  • Provisionen
  • Ruhepausen
  • Ruhezeit
  • Schadensersatz, privilegierte Arbeitnehmerhaftung
  • Schwerbehinderung (Anerkennung, Hilfe im Arbeitsleben, Verfahren vor dem Integrationsamt)
  • Sondervergütungen
  • Sperrfristen beim Arbeitslosengeld
  • Teilzeitbeschäftigung
  • Überstunden
  • Urlaub
  • Urlaubsgeld
  • Versetzungen
  • Weihnachtsgeld
  • Wettbewerbsverbote
  • Zielvereinbarungen
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